Kirchenvorstandswahlen 2024

In der Pfarrei kreuz.4 wählen wir in diesem Jahr erstmals einen gemeinsamen Kirchenvorstand für die vier Kirchengemeinden Hof-Kreuzkirche, Leupoldsgrün, Köditz und Joditz. Aus jeder Kirchengemeinde werden drei Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher gewählt, dazu werden noch drei weitere Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher berufen. Das gesamte Gremium umfasst damit 15 Personen plus die drei Hauptamtlichen in der Pfarrei.

Der Gemeinsame Kirchenvorstand wird am 20. Oktober gewählt. Er nimmt im Dezember seine Arbeit auf. Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Kirchenvorstandes gehören die Finanzen aller vier Kirchengemeinden, Haushaltsplanung und Beschluss der Jahresrechnungen (die vier Kirchengemeinden bleiben eigenständige Rechtsträger), Stellenplanung, Anregung und Planung gemeinsamer Veranstaltungen aller Gemeinden, Öffentlichkeitsarbeit für die Pfarrei, Gemeinsame Konfirmandenarbeit, Verwaltungsfragen um das gemeinsame Pfarramt und die Pfarrbüros.

Der neue Kirchenvorstand wird dann auch drei Ortskirchenvorstände für die Kreuzkirche, Leupoldsgrün und Köditz-Joditz als beschließende Ausschüsse einsetzen. Die beschließenden Ortskirchenvorstände bestehen jeweils aus Mitgliedern des Gemeinsamen Kirchenvorstandes einer Gemeinde und weiteren wählbaren Gemeindegliedern der jeweiligen Gemeinde(n). Hier sollen auch die Kandidatinnen und Kandidaten mit zum Zuge kommen, die nicht unter die jeweils drei ersten in ihrer Gemeinde gewählt worden sind.

Die Aufgaben der Ortskirchenvorstände sind: Ordnungen der Gottesdienste, Festlegung von besonderen Gottesdiensten vor Ort, Planung, Koordination und Begleitung von Veranstaltungen, Gruppen und Kreisen in den Gemeinden, Beschluss über Instandsetzungen und Renovierungsaufgaben; Einstellung von Personal in der Kirchengemeinde (soweit die Stellenbesetzung nicht mehrere oder alle Kirchengemeinden betrifft).

Sowohl der Gemeinsame Kirchenvorstand als auch die Ortskirchenvorstände sollen jeweils alle zwei bis drei Monate einmal zusammentreten. Der Gemeinsame Kirchenvorstand wird von Pfarrer Michael Grell geleitet. Der Ortskirchenvorstand für die Kreuzkirche von Pfarrer Dr. Matthias Westerhoff, der Ortskirchenvorstand von Leupoldsgrün von Gemeindereferentin Anita Coppes, der Ortskirchenvorstand von Köditz-Joditz von Pfarrer Michael Grell.

Gewählt wird bei der Kirchenvorstandswahl im engeren Sinne nur der Gemeinsame Kirchenvorstand (oben). Für die Wahl sind in den vier Stimmbezirken, also den vier Gemeinden, je mindestens 6 Kandidierende notwendig, höchstens 9. Es gibt einen gemeinsamen Stimmzettel, auf dem die Kandidierenden alphabetisch sortiert sind. Jeder Wähler hat 12 Stimmen und darf frei aus der Kandidatenliste wählen unabhängig von seiner Wohnsitzgemeinde. Gewählt sind in den jeweiligen Stimmbezirken die drei Personen, die die meisten Stimmen in ihrem Stimmbezirk erhalten haben.

Der Kirchenvorstand setzt dann nach der Wahl die erforderlichen Ausschüsse ein. Dazu gehören ein Ausschuss für die beiden KiTas sowie die drei Ortsausschüsse oder Ortskirchenvorstände. Hier kommen nun auch die Kandidatinnen und Kandidaten ins Spiel, die nicht gewählt wurden. Auch diese werden wir brauchen. Sie können ebenso mitmischen und mitentscheiden für ihre Gemeinde vor Ort. In dem Modell oben werden die Ortskirchenvorstände der Kreuzkirche und Leupoldsgrün mit weiteren Mitgliedern der Kandidatenliste oder aus der Gemeinde erweitert. Diese Personen müssen sich nicht zwingend für sechs Jahre verpflichten. Denkbar wäre auch ein Ortsausschuss nur aus den Mitgliedern des Gemeinsamen Kirchenvorstandes selbst, so wie er in dem Modell für Köditz-Joditz dargestellt ist. Auch hier wollen wir weitere Mitglieder hinzubenennen. Das Modell zeigt lediglich die Bandbreite des Möglichen.

Michael Grell, Pfr.